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#PROTEKTO - a Kavarmat brand_2023_kavarblue.png

Innovation und Bewährtes verbinden

Substitution calciumhaltiger Isolierungen und Dämmsysteme
 

#PROTEKTO - Composite Quartz-Faser/E-Glas Nadelmattenverbund

hitzebeständig bis 750°C

Die weltweit erste Composite Isolationsmatte mit integriertem calciumfreien Chromatblocker aus #Bergkristall-Quarzfasern

"Innovation mit Bewährtem verbinden" heißt calciumfreie und calciumhaltige Isoliermaterialien so zu vernadeln, dass eine calciumfreie Kontaktseite entsteht, die problemlos auch auf chromhaltige Heißteile montiert werden kann, ohne dass es zur Entstehung von Calciumchromat, der krebserregenden Cr6-Verbindung, bei höheren Temperaturen kommt (Chromatblocker).

#PROTEKTO

heißt die Innovation aus dem Hause Kavarmat - The Cleansulation company:

Die Composite-Matte besteht aus einer ersten (kontaktseitigen) Schicht calciumfreier Quarz-Hochtemperaturfasern (#Bergkristall) und einer weiteren Schicht, bestehend aus einer E-Glasfasernadelmatte.

Aufgrund des calciumfreien sog. "Chromatblockers" können #PROTEKTO Fasermatten bedenkenlos auf chromhaltige Heißteile, wie Edelstahlrohre, Abgaskomponenten oder andere Motoren- und Turbinenteile montiert werden, ohne dass es zu einer Chromatentstehung (Cr-6+) kommen kann, weil die Kontaktschicht keinerlei Alkali- oder Erdalkalimetalle (Natrium, Calcium o.a.) enthält, die mit den Chrom-Verbindungen der isolierten Teile thermochemisch reagieren könnten.

#Protekto_innovative meets proven
Kavarmat #Protekto

Kavarmat #PROTEKTO

Composite - Isolationsmatte mit calciumfreier Kontaktseite aus #Bergkristall Quarzfasern zur Verhinderung der Entstehung von krebserregenden Chrom (VI)-Verbindungen; vernadelt mit einer handelsüblichen E-Glasfasernadelmatte 

Erhältlich in den Dicken

5/5   mm, Gesamtdicke 10 mm 

5/10 mm, Gesamtdicke 15 mm

5/15 mm, Gesamtdicke 20 mm

5/25 mm, Gesamtdicke 30 mm

Der erste Wert gibt die Dicke der #Bergkristall Kontaktschicht (Chromatblocker) an, der zweite Wert steht für die Dicke der E-Glasfasernadelmatte

Substitution

(lat.: substitutio <> Ersetzung)

Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

 

Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).

 

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet auch die Möglichkeit einer Substitution.

 

Nach § 7 Absatz 3 hat der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorrangig eine Substitution durchzuführen.

 

Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

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