
Substitution
(lat.: substitutio – Ersetzung)
Der Umgang mit Gefahrstoffen – einschließlich Tätigkeiten, bei denen gefährliche Stoffe erst entstehen oder freigesetzt werden können – unterliegt in Deutschland der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.
Die TRGS 561 (Technische Regeln Gefahrstoffe; Download hier) erfasst ausdrücklich "thermisch beanspruchte chromlegierte Industriekomponenten", an denen sich Chrom(VI)-Verbindungen bilden und in Dämmstoffen oder Montagepasten ablagern können.
Liegt eine Chrom(VI)-Belastung vor oder kann sie nicht ausgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, geeignete Substitutionsmöglichkeiten prüfen und diese vorrangig umsetzen.
Ergänzend sind die branchenübergreifenden Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Staubvermeidung nach den Abschnitten 4.1 und 4.2 sowie die besonderen Anforderungen des Abschnitts 5.9.3 der TRGS 561 anzuwenden.


Nach Abnahme der Wärmedämmung von der Abgasleitung zeigen sich deutliche Rückstände der krebserregenden Chrom (VI)-Verbindung Calciumchromat.
Das Wiederanbringen der bestehenden Hochtemperaturisolierung würde zur erneuten Bildung von Chromaten führen.
Eine Substitution (z. B. die Verwendung calciumfreier Isolierungen von Kavarmat®) ist technisch durchführbar und somit anzuwenden.
Bildbeispiele erfolgreich durchgeführter Substitutionen calciumhaltiger Hochtemperatur-Isolierungen und -systeme durch calciumfreie Isolierungen (Matten, Elemente, Kissen etc.) aus
VitroSilK®- Hochtemperatur Fasermatten und Gewebe
entsprechend der innovativen Cleansulation®Technology by Kavarmat® und SIB B.V. (Duratras®)
"Vorher-/Nachher-Bilder"
für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die einzelnen Bilder.
![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
|---|---|---|---|
![]() | ![]() | ![]() | ![]() |







